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Lissy Gröner



Antidiskriminerungspolitik in der Europäischen Union


Als Gleichstellungspolitische Sprecherin der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament habe ich maßgeblich die Antidiskriminierungspolitik der EU und ihre Implementierung in das nationale Recht in den letzten zwei Wahlperioden voran getrieben.

Die geltenden europäischen Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung bezüglicher der verschiedenen Gründe, aus denen Diskriminierung in den Verträgen verboten ist, unterscheiden sich im Hinblick auf das vorgesehene Schutzniveau. Dies ist die so genannte "Gleichstellungshierarchie", d.h. das EU-Antidiskriminierungsgesetz selbst unterscheidet zwischen den verschiedenen Gründen der Diskriminierung, hauptsächlich im konkreten Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, der zugelassenen Ausnahmen und der erforderlichen Durchsetzungsmechanismen. Es wird angestrebt, das Niveau des Schutzes vor anderen Formen der Diskriminierung u. a. eben auch die sexuelle Angehörigkeit auf das Niveau des Schutzes vor Diskriminierung aus Gründen der rassischen Zugehörigkeit (Richtlinie gegen Rassendiskriminierung 2000/43/EG) "aufzuwerten".

Das Europäische Parlament, besonders der Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit hat diesen Zustand wiederholt kritisiert und hat nachdrücklich eine umfassende Antidiskriminierungspolitik gefordert, die einen gleichen Grad des Schutzes vor Diskriminierung aus unterschiedlichen Gründen bietet. Das Europäische Parlament setzt sich dafür ein, dass der Anwendungsbereich der Antidiskriminierungs- vorschriften für alle in Artikel 13 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft genannten Diskriminierungsgründe auf zumindest die Gebiete auszuweiten, die in der Richtlinie über die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft aufgeführt sind.


Wird sich Ihre Partei auf EU-Ebene für eine Antidiskriminierungs- richtlinie einsetzen, die auch die sexuelle Identität umfasst?
und
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Diskriminierungsschutz für Transgender entsprechend ausgebaut wird?

In diesem Hinblick hat unsere PSE-Fraktion im Bericht des Europäischen Parlamentes zur Lage der Menschenrechte in der Europäischen Union (A5-0451/2002), die Kommission aufgefordert, ein Weißbuch zur künftigen Gleichstellungsstrategie der EU zu erstellen, in dem der oben genannte Ausgangspunkt weiter konkretisiert wird, und die Mitgliedstaaten, alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um diesen Ausgangspunkt in die Praxis umzusetzen.

Das Grünbuch wird derzeit von der Kommission erarbeitet und wird Mitte Mai (12-13. Mai) vorgestellt.


Wird sich ihre Partei für die Fortsetzung und Weiterentwicklung des EU-Antidiskriminierungsprogrammes einsetzen?
und
Wird sich Ihre Partei für die europaweite gegenseitige Anerkennung von Eingetragenen Partnerschaften einsetzen sowie für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Familien?

Die Sozialdemokratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament haben sich permanent dafür eingesetzt, dass die sexuelle Orientierung als Gründe für Diskriminierung aufgenommen wird. Im Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2002), hat das Europäische Parlament von den Mitgliedstaaten gefordert, jede Form der - direkten oder indirekten - Diskriminierung abzuschaffen, unter der Homosexuelle ins-besondere im Bereich des Rechts auf Eheschließung und auf Adoption von Kindern noch immer leiden. Darüber hinaus, hat die linke Mehrheit im Europäischen Parlament den Mit-gliedstaaten zu empfehlen, generell nichteheliche Formen der Partnerschaft - sowohl zwi-schen Personen verschiedenen, als auch gleichen Geschlechts - anzuerkennen, ihnen die gleichen Rechte wie ehelichen Gemeinschaften einzuräumen und den Partnern Freizügigkeit in der EU zu ermöglichen.

Wir, die Abgeordneten der PSE-Fraktion, haben uns dafür eingesetzt, dass die EU-Gesetzgebung möglichst viele unterschiedliche Formen der Beziehung als Familie anerkennt u.a. den Ehegatten ungeachtet des Geschlechts, ohne die Partnerschaft einzutragen, eine dauerhafte Beziehung führen. (Änderungsantrag 53 zur Richtlinie des EP und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen). Die endgültige Fassung des Artikels beinhaltet nicht alle angebrachte Punkte, sieht allerdings vor, die eingetragenen Partnerschaften, sofern die Recht-vorschriften des jeweiligen Staaten es anerkennen, als Ehegatten anzusehen (Art 2 - Definitionen).


Wird sich Ihre Partei für ein entsprechendes stärkeres Engagement der EU für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern einsetzen?

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns nach wie vor für die Bekämpfung der in den Gesetzen der einzelnen Mitgliedstaaten existierenden Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung ein.

Die im Bericht 2003 über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union genannten Fortschritte enthalten unter anderem: Abschaffung von Artikel 209 des Strafgesetzbuches in Österreich (strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen), im Jahr 2002; Anerkennung der Rechte der Transsexuellen und Eheschließung homosexueller Paare in Belgien.

Wir, Abgeordneten der PSE-Fraktion kämpfen weiterhin darum, die unterschiedlichen Altersgrenzen für die Zustimmung zu sexuellen Beziehungen, abhängig von der sexuellen Ausrichtung (Portugal, Irland, Griechenland) vorsehen, so bald wie möglich abzuändern, da diese Bestimmungen eine Diskriminierung darstellen.

Auch in Deutschland bestehende Diskriminierungstatbestände müssen geändert werden, wie z.B. Lücken beim Adoptionsrecht oder Diskriminierungen auf Länderebene, z.B. in Bayern bestehende Notwendigkeit die Lebenspartnerschaft vor einem Notar zu schließen und nicht vor dem Standesamt wie die Ehe!

 

© Europabüro MdEP Lissy Gröner
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